Verhaltenskodex für Diensteangebote in Österreich
Hinweise:
1.Premium Rate Nummern sind aus Mobilfunknetzen erreichbar.
2.Es handelt sich bei den folgenden Vorschriften um Auszüge aus dem Verhaltenskodex der Telekom-Control-Kommission, den die RTR bei Schlichtungsfällen zur Beurteilung heranzieht. Daher empfiehlt sich dessen Beachtung.
3.Für Dialer-Programme beachten Sie die detaillierten Ausführungen der RTR unter: http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Telekommunikation_Konsumentenservice_Schlichtungsstelle+RTR_SchlichtungsstelleRTR_Empfehlung?OpenDocument.
Dienstekennungen
- 0900: Jugendfreie Dienste
- 0930: Erwachsenenunterhaltung
Dialer-Vorschriften
- Keine Selbstinstallationsroutinen (z.B. über ActiveX)
- Benutzer muss Verbindungsaufbau aktiv bestätigen (durch Kombination aus Checkbox und Button)
- Servicerufnummer und Tarif müssen vor der Herstellung der Verbindung eingeblendet werden (inkl. Hinweis, wie die Verbindung wieder getrennt werden kann
- Bei Mehrfachverbindungen (ISDN) muss aus der Tarifangabe klar hervorgehen, dass der Tarif pro Kanal anfällt
- Klar lesbare Hinweise in Deutsch (akzeptables Preisinformationsfenster hat eine Größe von 320x240 Pixeln)
- Keine irreführenden Bezeichnungen (z.B. „Gratiszugang“)
- Leicht benutzbare, kostenlose Deinstallationsroutine
- Beim Schließen der Anwendungen (des Browsers) muss die Verbindung unterbrochen werden. Dies gilt auch für das Anklicken von Links, die zu Webseiten außerhalb des Angebots führen.
- Verbindungssperre bei Tarifänderung (-erhöhung)
Vorschriften zur Verbindungstrennung
- Bei Diensten für Jugendliche Verbindungstrennung nach Erreichen eines Gesamtumsatzes von EUR 3,63
- Generell: Verbindungstrennung nach 30 Minuten
Vorschriften zum Inhalteangebot
- Bei Diensten für Jugendliche muss ein Hinweis erfolgen, dass der Dienst nur mit Zustimmung des Rechnungszahlers benutzt werden darf
- Dienste für Jugendliche dürfen insgesamt nicht mehr als EUR 3,63 kosten
- Bei Informationen, deren Wert für den Anrufer von der Aktualität abhängig ist (z.B. Wetterauskünfte), muss nach Herstellung der Verbindung zusätzlich zur Preisangabe das Datum der letzten Aktualisierung genannt werden
Vorschriften zu Preisangaben generell
- Preise sind immer deutlich und unmissverständlich inkl. Österreichischer USt. (20 %) und in Euro anzugeben
Vorschriften zu Preisangaben während der Verbindung
- Eine Durchsage von Gesamtumsatz und Minutenpreis muss jedes Mal nach Erreichen eines (Mehr-) Umsatzes von 15 EUR erfolgen. Diese Durchsage muss der Anrufer durch eine Tastenkombination oder mündliche Durchsage innerhalb von 3 Sekunden bestätigen, ansonsten muss Verbindungstrennung erfolgen
- Nach Herstellung der Verbindung muss dem Nutzer die Höhe des pro Minute anfallenden Entgeltes bzw. bei Blocktarifen die Kosten für die gesamte Inanspruchnahme unmittelbar in geeigneter Weise mitgeteilt werden
- Diese Information darf nicht länger als 10 Sekunden dauern und muss entgeltfrei sein
Auszeichnungsvorschriften für Werbung
- Dienstenummer muss klar und unzweideutig angegeben werden, d.h. Bereichskennzahl samt Präfix „0“ (z.B. 0900), gefolgt von einem Leerzeichen und der restlichen Nummer
- Preisangaben Print: muss gut lesbar, horizontal, in Printmedien mindestens Schriftgröße 9 sein
- Bewerbung als „gratis“ oder „kostenlos“ ist unzulässig
- Angabe des Minutenpreises bzw. der Höhe des Blocktarifes ist Pflicht
- Preisangaben TV / Video: muss gut lesbar, gleichzeitig in der selben Dauer wie die Telefonnummer in deren unmittelbaren Nähe horizontal textlich angezeigt und angesagt werden
- Preisangaben Internet: muss in der Nähe der Rufnummernangabe sein und mindestens Schriftgröße 9 haben
- Preisangaben Rundfunk: muss leicht verständlich sein
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